Tschingelbach
Gemeinde Gampel-Bratsch
2008

Beschrieb:

Gemäss dem Gewässerschutzgesetz von 1991 müssen alle Gewässer, welche durch bestehende Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst sind, saniert werden. Da es sich beim Tschingelbach um ein Gewässer handelt, welches nicht hydroelektrisch genutzt wird, musste primär abgeklärt werden, ob andere sanierungspflichtige Wasserfassungen vorhanden sind. Alle Fassungen wurden gemäss dem kantonalen Vorgehen behandelt.

Funktion / Aufgabe:

Projektgemeinschaft G5 Simplon-Lonza

Auftraggeber:

Kanton Wallis, Interdepartementale Arbeitsgruppe GSchg Art.80 Mandat "Sanierungen & Spülungen"

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