Raumplanung
Die Abteilung Raumplanung nimmt die Zukunft vorweg. Sie beschäftigt sich mit der Entwicklung des Raumes und all seiner Elemente und schafft durch Richt- und Nutzungsplanungen Planungssicherheit und damit eine geordnete Entwicklung der Städte und Dörfer. Durch unser langjähriges Wirken auf verschiedenen Planungsebenen sind wir kompetenter und erfahrener Ansprechpartner von städtischen wie ländlichen Gemeinden in raumplanerischen Fragen.
Eine nachhaltige Raumentwicklung in Kooperation mit öffentlichen Institutionen und privaten Unternehmen erfordert einen umfassenden Blick und eine Reihe unterschiedlicher Kompetenzen in Bezug auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge. Unsere Dienstleistungen umfassen Beratungen, Planungen, Projektmanagement, Konzepte, Expertisen, Inventare und Reglemente zur Lösung vielfältiger Probleme in den Bereichen Siedlung, Infrastruktur, Verkehr, Natur und Landschaft.
Regionalplanung
Regionalplanung
Eine nachhaltige Raumentwicklung in Kooperation mit öffentlichen Institutionen und privaten Unternehmen erfordert einen umfassenden Blick und eine Reihe unterschiedlicher Kompetenzen in Bezug auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge. Unsere Dienstleistungen umfassen Beratungen, Planungen, Projektmanagement, Konzepte, Expertisen, Inventare und Reglemente zur Lösung vielfältiger Probleme in den Bereichen Siedlung, Infrastruktur, Verkehr, Natur und Landschaft.
Die Gemeinden stehen vor der Aufgabe, ihre Nutzungsplanung gestützt auf die neuen Bestimmungen der Raumplanungsgesetzgebung und des kantonalen Richtplanes zu überprüfen. Wir sind mit diesen Grundlagen, allen involvierten Stellen und den Verfahren vertraut. Wir führen ihr Projekt effizient durch alle Planungsphasen. Wir bringen die unterschiedlichen Interessen und Ansprüche in Übereinstimmung und sorgen für eine breit abgestützte Akzeptanz der Planung.
Nutzungsplanung
Nutzungsplanung
Die Gemeinden stehen vor der Aufgabe, ihre Nutzungsplanung gestützt auf die neuen Bestimmungen der Raumplanungsgesetzgebung und des kantonalen Richtplanes zu überprüfen. Wir sind mit diesen Grundlagen, allen involvierten Stellen und den Verfahren vertraut. Wir führen ihr Projekt effizient durch alle Planungsphasen. Wir bringen die unterschiedlichen Interessen und Ansprüche in Übereinstimmung und sorgen für eine breit abgestützte Akzeptanz der Planung.
Eine Baulandumlegung kann die sinnvolle Umsetzung von nutzungsplanerischen Vorgaben begünstigen. Sie ist ein Instrument, mit dem eine gerechte und zügige Neuordnung von Baulandflächen und eine zweckmässige bauliche Nutzung erreicht werden kann.
Baulandumlegungen
Eine optimale Gestaltung von Verkehrssystemen garantiert jetzigen und künftigen Generationen eine hohe Lebensqualität bei ressourcenschonender Mobilität. Die engagierte Bearbeitung von anspruchsvollen Aufgaben durch gut ausgebildete, erfahrene und motivierte Mitabeiterinnen und Mitarbeiter in einem interdispziplinären Team lässt die Wirkung von Massnahmen, welche den Verkehr beeinflussen, abschätzen und so im Idealfall eine Verbesserung des Ist-Zustandes erzielen.
Verkehrsplanung
Verkehrsplanung
Eine optimale Gestaltung von Verkehrssystemen garantiert jetzigen und künftigen Generationen eine hohe Lebensqualität bei ressourcenschonender Mobilität. Die engagierte Bearbeitung von anspruchsvollen Aufgaben durch gut ausgebildete, erfahrene und motivierte Mitabeiterinnen und Mitarbeiter in einem interdispziplinären Team lässt die Wirkung von Massnahmen, welche den Verkehr beeinflussen, abschätzen und so im Idealfall eine Verbesserung des Ist-Zustandes erzielen.
Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind die massgeblichen rechtlichen Grundlagen in Bezug auf Umweltlärm. Vom Strassenlärm über Eisenbahn-, Fluglärm, hin zu Industrie- und Gewerbelärm erarbeiten wir für Sie Lärmexpertisen, erstellen Lärmbeurteilungen und evaluieren Massnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation.
Lärmgutachten / Lärmschutzkonzepte
Lärmgutachten / Lärmschutzkonzepte
Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind die massgeblichen rechtlichen Grundlagen in Bezug auf Umweltlärm. Vom Strassenlärm über Eisenbahn-, Fluglärm, hin zu Industrie- und Gewerbelärm erarbeiten wir für Sie Lärmexpertisen, erstellen Lärmbeurteilungen und evaluieren Massnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation.
Der Kanton Wallis führt den ÖREB-Kataster ein, den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, also ein Informationssystem mit gesetzlichen Grundlagen und behördlichen Erlassen, welche auf ein Grundstück wirken. Diese Eigentumsbeschränkungen sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Die PLANAX AG erstellt diesen Kataster für verschiedene Gemeinden.
ÖREB-Kataster
ÖREB-Kataster
Der Kanton Wallis führt den ÖREB-Kataster ein, den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, also ein Informationssystem mit gesetzlichen Grundlagen und behördlichen Erlassen, welche auf ein Grundstück wirken. Diese Eigentumsbeschränkungen sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Die PLANAX AG erstellt diesen Kataster für verschiedene Gemeinden.